Wer darf zur Tafel kommen?

Im Grundsatz jeder

Jeder, der nachweisen kann, dass er bedürftig ist (HARTZ IV, geringe Rente oder wenig Lohn), kann zur Tafel kommen. Dort erhält er einen Tafelausweis, auf welchem Angaben, wie Anzahl der Kinder, Anschrift, Geb.-Datum usw. vermerkt sind.

Die Mitarbeiter der Stollberger Tafel haben ausserdem in ihrer Tafelordnung, die jeder "Tafelkunde" erhält und nach der er sich zu richten hat, den Preis für die enthaltenen Waren festgelegt. Dieser Obolus ist vom Bedürftigen zu entrichten. Gedacht ist dieser Geldbetrag für die Fixkosten, Diesel, Reparaturen an unseren Fahrzeugen, Versicherungen, Mieten, Steuern.

Die Tafelkunden können an der Tafel einkaufen wie in einem Supermarkt, anschließend können sie noch bei einer Tasse Kaffee und Kuchen oder beim Lesen der Tagespresse zusammensitzen. Die Stollberger Tafel betreut gegenwärtig 1.000 Bedürftige in ihren zwei Ausgabestellen.